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Kosten & Ablauf


Kosten

Ich habe eine kassenärztliche Zulassung. Dies bedeutet, dass Ihre Krankenversicherung nach entsprechendem Antrag die Kosten übernehmen kann. Für die Antragstellung, bei der ich Ihnen behilflich bin, benötige ich vom Haus- oder Kinderarzt einen sogenannten Konsiliarbericht, der dann gemeinsam mit den Antragsunterlagen bei Ihrer Krankenversicherung eingereicht wird.

Für Privatversicherte besteht ebenso die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch Ihre Versicherung. Bitte nehmen Sie hierzu vor Therapiebeginn Kontakt zu Ihrer privaten Krankenversicherung auf, um die Bedingungen für die Aufnahme einer Psychotherapie zu erfahren.

Selbstverständlich können auch Selbstzahler eine Psychotherapie bei mir in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall bekommt die Krankenversicherung keine Benachrichtigung über eine Therapieaufnahme. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Aktueller Hinweis: Aufgrund der derzeitigen Versorgungssituation kann ich z. Zt. leider nur gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten aufnehmen.

Ablauf

Einen ersten Kontakt nehmen Sie bitte telefonisch mit mir auf. Zum ersten Termin bringen Sie die Versichertenkarte Ihres Kindes sowie bereits vorliegende Berichte anderer Behandler mit. Die Versichertenkarte muss zu jedem Quartal wieder neu eingelesen werden.

Im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde haben wir dann die Möglichkeit, uns besser kennenzulernen und zu klären, ob eine Therapie sinnvoll und angemessen ist, was der Behandlungsauftrag und Ziele sind, und ob eine Therapie in meiner Praxis gewünscht ist.

In den folgenden bis zu sechs probatorischen Sitzungen erfolgt eine vertiefte diagnostische Abklärung zu deren Ende ich mit Ihnen den Behandlungsplan bespreche. Sie können dann entscheiden, ob Sie eine längerfristige Psychotherapie bei mir durchführen möchten.